BFH entscheidet: Gutscheincodes für digitale Inhalte sind Einzweck-Gutscheine
Der BFH stuft Gutscheincodes für digitale Inhalte im X Netzwerk als Einzweck-Gutscheine ein. Die Übertragung dieser Gutscheine unterliegt der Umsatzsteuer, unabhängig vom Vertriebsweg oder Zwischenerwerb.