Bürgerbegehren „eXhaus bleibt!“ unzulässig
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die Klage des Aktionsbündnisses „eXhaus bleibt!“, mit der dieser die Feststellung der Zulässigkeit des von ihr bei dem beklagten Stadtrat der Stadt Trier eingereichten Bürgerbegehrens und damit die Durchführung eines Bürgerentscheides erreichen wollte, abgelehnt. Im Mai 2022 reichten die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens das von ca.…