„Progress-Pride“-Flagge darf im Schulhort hängen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine „Progress-Pride“-Flagge im Hort einer Grundschule hängen darf. Die Darstellung verstoße nicht gegen das staatliche Neutralitätsgebot, da sie als Ausdruck von Identitätsvielfalt und Schutzsymbol zulässig sei und keine unzulässige politische Indoktrinierung darstelle. Auch die Kritik an ausgelegten Ausmalbildern mit Drag-Queens wurde zurückgewiesen, da keine…