Naturschutz geht vor: ANDEREWELT-Festival darf 2025 nicht stattfinden
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde gegen die Ablehnung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung für das ANDEREWELT-Festival 2025 zurückgewiesen. Die Durchführung des Festivals auf der Halbinsel Gut Kragenhof widerspreche dem Landschaftsschutz, da es im Vorjahr zu erheblichen Verstößen gegen naturschutzrechtliche Auflagen gekommen sei.