VG Regensburg bestätigt Abgabepflicht für Wolfshunde in Traitsching
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Eilanträge gegen das Abgabe- und Haltungsverbot für Wolfshunde in Traitsching abgewiesen. Das Gericht sah aufgrund wiederholter Vorfälle und Missachtung des Leinenzwangs eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit.