Nicht deklarierter Goldschmuck im Zollwert von 11.148 Euro: Amtsgericht Hannover verhängt Geldstrafe
Das Amtsgericht Hannover hat eine 56-jährige türkische Staatsangehörige wegen versuchter Steuerhinterziehung rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 920 Euro verurteilt, nachdem sie am Flughafen Hannover nicht angemeldeten Goldschmuck im Wert von über 11.000 Euro einführen wollte. Die Tat wurde beim Passieren des Grünen Kanals entdeckt, wodurch nur ein Versuch strafbar blieb.