Repräsentant der MLPD unterliegt im Streit um Verfassungsschutz-Akten in NRW
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz einer betroffenen Person keine Auskunft über die Herkunft gespeicherter Daten und keine Einblicke in operative Vorgänge geben muss. Im konkreten Fall hatte ein Repräsentant der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands geklagt, nachdem ihm Teile seiner Auskunftsanfrage verweigert worden waren. Das Gericht sah die…