Verluste durch Einschränkung der Leistungen während der Pandemie: Keine Leistungen aus Betriebsschließungsverischerungen
Eine Versicherungskammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat entschieden, dass einer Klinik keine Entschädigung gegen ihre Versicherung aus einer sog. Betriebsschließungsversicherung zusteht, wenn die Klinik ihre Leistungen aufgrund der „Fünften Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus“ der Hessischen Landesregierung einschränken musste. Das klagende Krankenhaus hatte bei der beklagten Versicherung vor der…