Kundgebung zum Ukrainekrieg darf unter Auflagen am Nikolaiort in Osnabrück stattfinden
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine für den 12. Juli 2025 geplante Kundgebung zum Thema Außenpolitik in Osnabrück unter bestimmten Lärmschutzauflagen auf dem Nikolaiort stattfinden darf. Ein vollständiger Ortsverweis sei unverhältnismäßig, da mildere Mittel wie Auflagen zur Lärmbegrenzung Vorrang hätten.