
Karlsruhe, 6. November 2026 (JPD) – Der Indoorspielplatz „Eli’s Spielschloss“ in Rastatt darf vorerst nicht betrieben werden. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Eilantrag gegen die Rücknahme der Baugenehmigung durch die Stadt Rastatt abgelehnt. Nach summarischer Prüfung sei die Rücknahme wegen erheblicher Sicherheitsrisiken voraussichtlich rechtmäßig (Beschluss vom 5. November 2026, Az. 2 K 8366/26).
Der Spielplatz liegt etwa 200 bis 250 Meter von einem chemischen Störfallbetrieb entfernt, in dem unter anderem Chlor gelagert wird. Der gutachterlich ermittelte angemessene Sicherheitsabstand beträgt 500 Meter. Bei einem Störfall könnten insbesondere Kinder lebensgefährlichen Schadstoffkonzentrationen ausgesetzt sein.
Nach Auffassung des Gerichts ist der Indoorspielplatz aufgrund seines wechselnden Besucherkreises ein Schutzobjekt im Sinne des Störfallrechts. Onlinebuchungen und Besucherbegrenzungen änderten daran nichts. Ein ausreichendes Schutzkonzept liege bislang nicht vor. Angesichts der Gefahren für Leib und Leben sei die sofortige Vollziehung gerechtfertigt.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist möglich.



