Rechtspfleger in Hessen dürfen künftig Roben tragen – Neue Verordnung tritt in Kraft

Wiesbaden, 30. Oktober 2026 (JPD) – Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Hessen dürfen ab dem 1. November 2026 bei bestimmten gerichtlichen Amtshandlungen eine Robe tragen. Das teilte Hessens Justizminister Christian Heinz am Freitag mit. Grundlage ist eine Änderung der Amtstracht-Verordnung, die zum Monatsbeginn in Kraft tritt.

Die neue Regelung ermöglicht das Tragen der Robe bei Terminen, Verhandlungen, Entscheidungsverkündungen und weiteren verfahrensleitenden Amtshandlungen mit Außenwirkung. Vorgesehen ist die Amtstracht der Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Bei dienstlichem Bedarf können die Gerichte im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel Roben zur gemeinsamen Nutzung bereitstellen.

Justizminister Heinz bezeichnete die Tätigkeit der Rechtspfleger als bedeutende Aufgabe im Rechtsstaat. Sie nähmen eigenständig und sachlich unabhängig wichtige gerichtliche Funktionen wahr, etwa bei Insolvenzverfahren, Testamentseröffnungen und Vollstreckungsmaßnahmen. Mit der Neuregelung werde ihre Verantwortung auch nach außen sichtbar gewürdigt. Zugleich erfüllt die Landesregierung damit eine Forderung des Bundes Deutscher Rechtspfleger, Landesverband Hessen.

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