Zwei junge Deutsche sollen nach Bulgarien ausgeliefert werden – OLG ordnet Haft an

Düsseldorf, 29. Oktober 2026 (JPD) – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gegen zwei 19-jährige deutsche Staatsangehörige Auslieferungshaft zur Strafverfolgung in Bulgarien angeordnet. Die in Duisburg und Moers wohnhaften Personen waren am 23. Oktober 2026 in Duisburg festgenommen worden.

Grundlage der Auslieferungsersuchen sind Europäische Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Sofia. Nach Auffassung des Gerichts besteht angesichts der hohen Straferwartung Fluchtgefahr. Zudem weise die vorgeworfene Straftat einen maßgeblichen Bezug zu Bulgarien auf, da sowohl Tatort als auch Erfolgsort dort lägen.

Die beiden Verfolgten haben einer Auslieferung im vereinfachten Verfahren nicht zugestimmt. Das Oberlandesgericht muss deshalb noch über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheiden. Erst anschließend kann die Generalstaatsanwaltschaft diese bewilligen.

Nach § 80 Abs. 1 IRG soll eine Auslieferung deutscher Staatsangehöriger unter der Maßgabe erfolgen, dass ihnen im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung auf Wunsch eine Rücküberstellung nach Deutschland zur Strafvollstreckung angeboten wird.

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