OLG Düsseldorf lässt Anklage gegen Führung des „Königreich Deutschland“ zu

Düsseldorf, 7. Oktober 2026 (JPD) Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Anklage gegen vier mutmaßliche Rädelsführer der Vereinigung „Königreich Deutschland“ zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozess soll am 6. November 2026 beginnen.

Angeklagt sind Mathias B., Peter F., Benjamin M. und Martin S. Ihnen wird unter anderem die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung als Rädelsführer sowie die Begehung verschiedener Steuer-, Wirtschafts- und Urkundendelikte vorgeworfen.

Nach Angaben des Generalbundesanwalts sollen Peter F., Benjamin M. und Martin S. das „Königreich Deutschland“ 2012 mit dem Ziel gegründet haben, das staatliche System der Bundesrepublik Deutschland durch eigene pseudostaatliche Strukturen zu ersetzen. Die Vereinigung soll unter anderem ein eigenes Bank- und Versicherungssystem, ein „Meldeamt“ sowie eine eigene Währung betrieben haben.

Zwischen 2020 und 2025 soll die Vereinigung rund zehn Millionen Euro durch unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte sowie Spenden, Geschenke und Seminare eingenommen haben. Nach dem Anklagevorwurf wurden dabei mehr als zwei Millionen Euro an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen hinterzogen.

Peter F. soll als „Oberster Souverän“ die wesentliche Kontrolle über die Vereinigung ausgeübt haben. Benjamin M. und Martin S. sollen der obersten Leitungsebene angehört haben, Mathias B. soll seit 2016 Führungsaufgaben übernommen haben.

Die Angeklagten befinden sich seit Mai 2025 in Haft. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

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