
Leipzig, 28.10.2026 (JPD) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines 39-jährigen Mannes wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Freiheitsstrafe bestätigt. Der 5. Strafsenat verwarf mit Beschluss vom 20. Oktober 2026 (Az. 5 StR 461/26) die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 5. Juni 2026. Damit ist auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte sich die Frau wegen wiederholter Gewalttaten ihres Ehemannes in eine andere Stadt geflüchtet und wollte sich endgültig von ihm trennen. Als sie sich im September 2025 vorübergehend in der früheren Familienwohnung aufhielt, griff der Angeklagte sie mit einem schweren Fleischerbeil an. Die Frau erlag wenig später im Krankenhaus ihren Verletzungen.
Das Landgericht wertete die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen. Der Angeklagte habe den mit der Trennung verbundenen Macht- und Kontrollverlust nicht hinnehmen wollen und seine Ehefrau als sein Eigentum betrachtet. Zwei gemeinsame Kinder waren während der Tat in der Wohnung anwesend.
Der Bundesgerichtshof stellte bei der Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fest. Rechtskräftig ist damit auch die Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz an die minderjährigen Kinder der Getöteten.




