
Karlsruhe, 26. Oktober 2026 (JPD) – Die Verurteilung eines Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) verworfen (Beschluss vom 13. Oktober 2026, Az. 3 StR 315/26).
Der Politiker hatte im Landtagswahlkampf 2024 ein Plakat mit dem Slogan „Wir schützen Eure Kinder“ verbreiten lassen. Darauf bildeten zwei Erwachsene mit erhobenen Armen ein Dach über drei auf einem Sofa sitzenden Kindern.
Durch die Spiegelung des ursprünglichen Fotos war die Armhaltung des abgebildeten Mannes nach Überzeugung des Landgerichts dem nationalsozialistischen Hitlergruß zum Verwechseln ähnlich.
Obwohl der Angeklagte diese Ähnlichkeit erkannt hatte, ließ er rund 50 Exemplare des Plakats drucken und in Frankfurt (Oder) aufhängen.
Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs stellte bei der Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fest. Die vom Landgericht Frankfurt (Oder) am 17. Februar 2026 verhängte Geldstrafe ist damit rechtskräftig.





