
Bremen, 23. Oktober 2026 (JPD) – Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat ein unbefristetes Einreiseverbot gegen einen russischen Staatsangehörigen bestätigt, der 2017 wegen Verbindungen zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) abgeschoben worden war. Der 2. Senat wies die Klage des Mannes auf Berufung der Freien Hansestadt Bremen ab (Urteil vom 16. September 2026, Az. 2 LC 25/24).
Nach Auffassung des Gerichts ist das dauerhafte Einreiseverbot verhältnismäßig. Der Kläger habe nicht hinreichend erkennen lassen, dass er sich nachhaltig von der Unterstützung des IS distanziert habe. Sein Wunsch, in Deutschland lebende Eltern und Geschwister zu besuchen, müsse hinter dem öffentlichen Sicherheitsinteresse zurücktreten.
Zuvor hatte bereits der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 23. April 2026 (C-446/24) entschieden, dass unbefristete Einreiseverbote grundsätzlich mit dem Unionsrecht vereinbar sein können.
Das OVG ließ die Revision nicht zu. Der Kläger kann dagegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.



