
Bremen, 29. April 2026 (JPD) Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bremerhaven für unwirksam erklärt und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Grundlage war die Aufhebung eines Erschließungsbeitragsbescheids in Höhe von rund 14.000 Euro wegen fehlender wirksamer Ermächtigungsgrundlage. Die Berufung der Stadt wurde zurückgewiesen.
OVG Bremen: Erschließungsbeitragssatzung in Bremerhaven unwirksam
Der 2. Senat folgte der Auffassung des Verwaltungsgerichts, wonach die Satzung nicht ordnungsgemäß verkündet worden sei. Nach dem Bremischen Verkündungsgesetz für die Stadtgemeinde Bremerhaven müssen Ortsgesetze nach dem Baugesetzbuch im Amtsblatt durch den Magistrat bekannt gemacht werden. Stattdessen war die Erschließungsbeitragssatzung im Gesetzblatt veröffentlicht worden, was das Gericht als formellen Fehler bewertete.
Damit fehle es an einer wirksamen Rechtsgrundlage für die Erhebung der Erschließungsbeiträge. Der angefochtene Bescheid sei daher rechtswidrig gewesen. Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Revision wurde nicht zugelassen, jedoch kann die Stadt Bremerhaven Beschwerde gegen die Nichtzulassung einlegen. Die Frist beginnt mit Zustellung der vollständigen Entscheidung.


