OVG Münster gibt Bauarbeiten für Bahnstrecke Münster–Sendenhorst frei

Münster, 22. Oktober 2026 (JPD) – Die Bauarbeiten zur Reaktivierung der Eisenbahnstrecke Münster–Sendenhorst dürfen vorläufig beginnen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Eilanträge von 15 Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster zurückgewiesen.

Nach Auffassung des Gerichts können die Antragsteller nur solche Fehler geltend machen, die ihre eigenen Rechte betreffen. Ihre Grundstücke werden für das Vorhaben nicht in Anspruch genommen. Auch Einwände gegen die Wirtschaftlichkeitsberechnung blieben erfolglos. Für das Projekt wurden inzwischen Fördermittel von rund 169,7 Millionen Euro bewilligt.

Hinsichtlich der Lärmbelastung sah das Gericht ebenfalls keinen Grund, die Bauarbeiten zu stoppen. Unzumutbare Beeinträchtigungen seien nicht zu erwarten. Soweit zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich würden, könnten diese auch nach Abschluss der Bauarbeiten umgesetzt werden.

Die Beschlüsse sind unanfechtbar. Insgesamt sieben Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss sind weiterhin anhängig. Über diese wurde noch nicht entschieden.

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 21. Oktober 2026 – 11 B 303/26.AK und 11 B 342/26.AK.

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