Elementarschadenversicherung: Bundesregierung legt Vorschlag für neue Regeln vor

Berlin, 21. Oktober 2026 (JPD) – Die Bundesregierung will den Versicherungsschutz gegen Hochwasser, Starkregen und andere extreme Naturereignisse deutlich ausweiten. Bundesjustizministerium und Bundesfinanzministerium haben dazu ein gemeinsames Diskussionspapier vorgelegt. Künftig sollen Wohngebäudeversicherungen grundsätzlich auch Elementarschäden abdecken. Bislang sind lediglich 59 Prozent der Wohngebäude entsprechend versichert.

Nach dem Vorschlag soll bei neuen Wohngebäudeversicherungen ein Elementarschadenschutz mit einem Selbstbehalt von höchstens 20.000 Euro angeboten werden. Auch bestehende Verträge sollen erweitert werden. Reagieren Versicherte nicht auf ein entsprechendes Angebot, soll der Schutz ein Jahr nach Anwendbarkeit der Neuregelung automatisch ergänzt werden.

Geprüft wird außerdem eine günstigere Mindestversicherung mit einem Selbstbehalt von bis zu 100.000 Euro. Um Mieter vor steigenden Nebenkosten zu schützen, steht auch ein gesetzliches Umlageverbot für die zusätzlichen Versicherungskosten zur Diskussion.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betonte, der Versicherungsschutz müsse flächendeckend und bezahlbar sein. Länder und Verbände können bis zum 2. Dezember 2026 Stellung nehmen. Anschließend soll ein Gesetzentwurf erarbeitet werden.

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