
Koblenz, 19. Oktober 2026 (JPD) – Wiederholtes sogenanntes „Auto-Posing“ kann Zweifel an der Fahreignung begründen und die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechtfertigen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und den Eilantrag eines 2003 geborenen Autofahrers gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis abgelehnt.
Der Antragsteller war mehrfach durch starkes Beschleunigen gemieteter Fahrzeuge, erhebliche Lärmentwicklung und überlaute Musik in der Koblenzer Innenstadt aufgefallen. Zudem beging er einen Geschwindigkeitsverstoß und zeigte sich bei Polizeikontrollen uneinsichtig. Nachdem er ein angeordnetes MPU-Gutachten nicht vorgelegt hatte, wurde ihm im Mai 2026 die Fahrerlaubnis entzogen.
Nach Auffassung des Gerichts durfte die Behörde aus der verweigerten Gutachtenvorlage auf die fehlende Fahreignung schließen. Das Verhalten offenbare ein charakterliches Defizit und die Neigung, den eigenen Geltungsdrang über Verkehrsregeln zu stellen. Auch das Fahreignungs-Bewertungssystem stehe einer frühzeitigen Überprüfung nicht entgegen.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde möglich.
VG Koblenz, Beschluss vom 7. Oktober 2026 – 4 L 948/26.KO





