
Karlsruhe, 15. Oktober 2026 (JPD) – Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag der Partei Die Linke gegen ein Instagram-Video der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie stattgegeben. Die Ministerin muss das am 24. September 2026 auf dem offiziellen Instagram-Kanal ihres Ministeriums veröffentlichte Video vorläufig entfernen. Die Anordnung gilt bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch sechs Monate.
In dem Video hatte die Ministerin einer nicht namentlich genannten Partei unter anderem Antisemitismus und Verbindungen zur organisierten Kriminalität vorgeworfen. Die Linke sieht darin eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb.
Der Zweite Senat entschied mit sechs zu zwei Stimmen, dass die möglichen Nachteile für Die Linke bei einer weiteren Verbreitung des Videos schwerer wiegen als die Folgen einer vorläufigen Entfernung. Die Ministerin könne ihre Position weiterhin als Parteipolitikerin oder Privatperson vertreten.
Ob die Äußerungen tatsächlich gegen das Grundgesetz verstoßen, bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Aktenzeichen: BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2026 – 2 BvE 5/26




