Bundeskartellamt diskutiert Grenzen kartellrechtlicher Eingriffe gegen überhöhte Preise

Bonn, 12. Oktober 2026 (JPD) – Welche Möglichkeiten bietet das Kartellrecht gegen überhöhte Verbraucherpreise? Darüber haben mehr als 90 Wettbewerbsexperten am 8. Oktober beim Arbeitskreis Kartellrecht des Bundeskartellamts diskutiert. Im Mittelpunkt standen die Wirksamkeit und Grenzen kartellrechtlicher Preismissbrauchsverfahren.

Solche Verfahren hätten in der Vergangenheit insbesondere in der Wasser-, Strom- und Gaswirtschaft zu erheblichen Entlastungen für Verbraucher geführt. Zugleich seien sie häufig aufwendig und langwierig.

Bundeskartellamts-Vizepräsident Konrad Ost betonte, dass Preismissbrauchsverfahren lediglich die Ergebnisse gestörter Wettbewerbsverhältnisse kontrollierten, ohne deren Ursachen zu beseitigen. Vorrangiges Ziel des Kartellrechts bleibe die Sicherung funktionierenden Wettbewerbs.

Diskutiert wurden auch die wirtschaftlichen Folgen staatlicher Preiseingriffe sowie Erfahrungen der Bundesnetzagentur mit der Abschöpfung von Überschusserlösen im Rahmen der Strompreisbremse.

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