Berlin: 215 Wohnungen in Europacity müssen als Sozialwohnungen vermietet werden

Berlin, 9. Oktober 2026 (JPD) – In der Berliner Europacity müssen 215 Wohnungen weiterhin als mietpreis- und belegungsgebundene Sozialwohnungen vermietet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und die frühere sowie die derzeitige Eigentümerin zu Schadensersatz in Höhe von 1,8 Millionen Euro nebst Zinsen verurteilt (Urteil vom 9. Oktober 2026 – VG 8 K 19/25).

Grundlage ist ein städtebaulicher Vertrag aus dem Jahr 2016, der für die Wohnungen im Gebäude „QH Spring“ eine 20-jährige Sozialbindung vorsieht. Obwohl die Wohnungen im August 2023 bezugsfertig waren, wurden sie bislang nicht entsprechend vermietet. Das Grundstück war 2021 auf eine andere Gesellschaft übertragen worden.

Nach Auffassung des Gerichts bleibt die frühere Eigentümerin an den Vertrag gebunden. Auch die neue Eigentümerin müsse die Sozialbindung erfüllen. Sie habe beim Eigentumsübergang trotz Kenntnis der Verpflichtung nicht sichergestellt, dass das Land Berlin die vereinbarte Vermietung weiterhin verlangen könne. Darin sah das Gericht eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung.

Beide Gesellschaften haften deshalb gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.

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