OVG NRW stoppt Baumrodung in Paderborn zum Schutz der Haselmaus

Münster, 9. Oktober 2026 (JPD) – Die geplante Rodung einer Gehölzfläche auf dem Gelände eines Maschinenbauunternehmens in Paderborn ist vorläufig untersagt. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat auf Antrag des Umweltverbands BUND NRW eine Änderung des Bebauungsplans außer Vollzug gesetzt, um die streng geschützte Haselmaus zu schützen (Az. 2 B 1259/26.NE).

Die Stadt Paderborn hatte mit der Planänderung die Voraussetzungen für den Bau eines Mitarbeiterparkhauses geschaffen. Auf der betroffenen Fläche war 2022 die Haselmaus nachgewiesen worden. Nach Auffassung des Gerichts konnte das Unternehmen nicht ausreichend belegen, dass die Tierart dort inzwischen nicht mehr vorkommt.

Insbesondere genügten die durchgeführten Untersuchungen voraussichtlich nicht den artenschutzrechtlichen Anforderungen. Die vorgesehenen Nistkästen waren erst im Oktober angebracht worden. Vier Kontrollen fanden zwischen November und März statt, als sich die Haselmaus im Winterschlaf befand. Nach den fachlichen Vorgaben hätten die Kästen bereits im April angebracht und zwischen Mai und Oktober mindestens fünfmal kontrolliert werden müssen.

Das Gericht sah deshalb die Gefahr artenschutzrechtlicher Verstöße durch die geplante Rodung. Der Beschluss ist unanfechtbar. Über den Normenkontrollantrag in der Hauptsache (Az. 2 D 367/25.NE) wurde noch nicht entschieden.

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