
Werl/Hamm, 7. Oktober 2026 (JPD) Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen den Neubau der A 445 zwischen Werl/Nord und dem Anschluss an die A 2 bei Hamm/Rhynern weitgehend abgewiesen. Die gegen den Planfeststellungsbeschluss in seiner 2024 ergänzten Fassung gerichteten Klagen einer Umweltvereinigung und einer Privatperson blieben bis auf eine Detailfrage erfolglos.
Mit dem Vorhaben soll die A 445 künftig die A 44 bei Werl mit der A 2 bei Hamm/Rhynern verbinden. Zugleich soll der Ortsteil Hilbeck entlastet werden, indem Verkehr von der B 63 auf die Autobahn verlagert wird.
Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Planung weder aus wasserrechtlichen noch aus natur- und artenschutzrechtlichen Gründen zu beanstanden. Auswirkungen auf den Bewerbach seien geringfügig; auch die vorgesehenen Schutzmaßnahmen für Rotmilane und Fledermäuse seien ausreichend.
Auch die Belange des Klimaschutzes seien nach der Ergänzung der Planung im Jahr 2024 ausreichend ermittelt und berücksichtigt worden. Das Bundes-Klimaschutzgesetz zwinge nicht dazu, das Vorhaben insgesamt aufzugeben. Eine erneute umfassende Prüfung räumlicher Alternativen sei ebenfalls nicht erforderlich gewesen.
Die Planrechtfertigung ergebe sich aus dem Fernstraßenausbaugesetz und sei sowohl mit Verfassungs- als auch mit Unionsrecht vereinbar.
Aktenzeichen: BVerwG 9 A 1.25 und BVerwG 9 A 2.25




