
Berlin, 7. Oktober 2026 (JPD) Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert die geplante Einführung einer IP-Adressspeicherung in Verbindung mit dem Quick-Freeze-Verfahren für andere Verkehrsdaten. Der Gesetzentwurf steht am Mittwoch auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses des Bundestags. Für den DAV ist Rechtsanwalt Prof. Niko Härting als Sachverständiger geladen.
Härting kritisierte, dass mit der geplanten Regelung sowohl die Vorratsdatenspeicherung als auch Quick Freeze eingeführt werden sollen. Damit seien erhebliche Eingriffe in die Grundrechte der Bürger verbunden.
Nach Auffassung des DAV senkt der Gesetzentwurf zudem die Voraussetzungen für die Erhebung von Verkehrsdaten zu stark ab. Es bestehe die Gefahr, dass die Maßnahme nicht mehr nur bei schwerster Kriminalität eingesetzt werde, sondern sich zu einem Standardinstrument strafrechtlicher Ermittlungen entwickle.
Der Anwaltverein verweist insbesondere auf die Aussagekraft von Verkehrsdaten. Dazu zählen unter anderem Standortdaten durch die Einwahl von Mobiltelefonen in Funkmasten, gewählte Rufnummern, IP-Adressen sowie Beginn und Ende von Internetverbindungen. Aus solchen Daten könnten unter anderem Bewegungsprofile erstellt werden.
Mit zunehmender Digitalisierung würden Verkehrsdaten immer umfassendere Einblicke in die private Lebensführung ermöglichen. Maßnahmen, die die Erstellung von Bewegungsprofilen zulassen, müssten nach Auffassung des DAV deshalb an besonders hohe Eingriffsschwellen geknüpft sein. Diesen Anforderungen werde der vorliegende Entwurf nicht gerecht.






