Kampenwandseilbahn darf neu gebaut werden

München, 02.10.2026 (JPD) – Der geplante Neubau der Kampenwandseilbahn kann grundsätzlich umgesetzt werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat eine Klage des Bund Naturschutz in Bayern gegen die Änderung der Bau- und Betriebsgenehmigung weitgehend abgewiesen. Nachbesserungsbedarf sieht das Gericht allerdings bei nächtlichen Sonderfahrten mit Blick auf den Schutz des Birkhuhns.

Damit hob der BayVGH ein Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2023 weitgehend auf. Die von dem Naturschutzverband erhobenen Einwände unter anderem zum Verfahrens-, Natur-, Arten- und Waldrecht griffen nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs überwiegend nicht durch.

Erfolg hatte die Klage jedoch hinsichtlich der genehmigten Sonderfahrten außerhalb der regulären Betriebszeiten. Die Änderungsgenehmigung erlaubt jährlich bis zu 79 solcher Fahrten, mit denen insbesondere Gäste geschlossener Veranstaltungen auf der Sonnenalm befördert werden sollen.

Nach Auffassung des BayVGH lässt sich aus dem Genehmigungsbescheid nicht hinreichend plausibel entnehmen, dass der Schutz der lokalen Birkhuhnpopulation dabei ausreichend gewährleistet ist. Das streng geschützte Birkhuhn darf insbesondere während Balz-, Brut- und Überwinterungszeiten nicht erheblich gestört werden.

Das Landratsamt Rosenheim muss deshalb in einem ergänzenden Verfahren erneut über die Sonderfahrten entscheiden. Die grundsätzliche Genehmigung für den Neubau der Seilbahn bleibt davon unberührt.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Az.: 22 B 25.243

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