
Berlin, 30.09.2026 (JPD) – Tätliche Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungskräfte und weitere für das Gemeinwesen wichtige Berufsgruppen sollen künftig härter bestraft werden. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Bei tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte und Einsatzkräfte soll die Mindestfreiheitsstrafe von drei auf sechs Monate steigen. In besonders schweren Fällen sind künftig ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen. Auch ein hinterlistiger Überfall soll ausdrücklich als besonders schwerer Fall erfasst werden.
Der besondere strafrechtliche Schutz soll zudem ausgeweitet werden. Ärzte, Angehörige anderer Heilberufe und deren Mitarbeitende sollen unabhängig von ihrem konkreten Einsatzort geschützt werden. Vergleichbare Regelungen sind für Beschäftigte gemeinschaftswichtiger Unternehmen vorgesehen, darunter Zugbegleiter sowie Beschäftigte der Strom-, Wasser- und Wärmeversorgung.
Daneben soll § 46 StGB ergänzt werden. Gerichte sollen bei der Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigen, wenn die Auswirkungen einer Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit zu beeinträchtigen. Auch Organe und Entscheidungsträger auf europäischer und kommunaler Ebene sollen besser vor rechtswidriger Einflussnahme durch Nötigung geschützt werden.
Weitere Änderungen betreffen die Volksverhetzung. Für die Verbreitung volksverhetzender Inhalte soll die Höchststrafe von drei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe steigen. Bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe sollen Gerichte zudem das passive Wahlrecht für bis zu fünf Jahre aberkennen können.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat und dem Deutschen Bundestag für das parlamentarische Verfahren zugeleitet.





