
Augsburg, 28.09.2026 (JPD) – Die Bejagung eines Wolfs im Oberallgäu ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat einem Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. gegen eine Allgemeinverfügung des Landratsamts Oberallgäu stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt.
Das Landratsamt hatte im August 22 Weidegebiete ausgewiesen, in denen unter bestimmten Auflagen ein Wolf erlegt werden durfte. Nach Auffassung des Gerichts bestehen erhebliche Zweifel an der materiellen Rechtmäßigkeit der Regelung.
Die Behörde habe nicht ausreichend dargelegt, dass der Abschuss zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei. Es fehlten insbesondere belastbare Feststellungen zu wiederholten Annäherungen an Weidetiere, Rissereignissen trotz geeigneter Schutzmaßnahmen oder einem verfestigten Jagdverhalten auf Nutztiere.
Zudem habe das Landratsamt mildere Mittel nicht ausreichend geprüft. Dazu zählten etwa elektrifizierte Nachtpferche, optische oder akustische Abschreckung, Hirten, Herdenschutz- oder Hütehunde sowie Vergrämungsmaßnahmen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 28.09.2026, Az. Au 8 S 26.2801




