
Berlin, 21.09.2026 (JPD) – Die von der Bundesregierung geplante Ausweitung digitaler Ermittlungsbefugnisse ist bei einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Bundestages auf ein geteiltes Echo gestoßen. Während Vertreter von Bundeskriminalamt, Polizei und Justiz die vorgesehenen Instrumente grundsätzlich begrüßten, äußerten andere Sachverständige erhebliche verfassungs-, europa- und datenschutzrechtliche Bedenken.
Gegenstand der Anhörung waren drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu den Bereichen internationaler Terrorismus, Polizeiarbeit und Strafprozessordnung. Im Mittelpunkt standen unter anderem der automatisierte biometrische Abgleich mit öffentlich verfügbaren Daten aus dem Internet und die automatisierte Analyse größerer Datenbestände.
BKA-Vizepräsidentin Martina Link begrüßte die geplante Konkretisierung der Befugnisse. Angesichts der stetig wachsenden Menge digital verfügbarer Informationen sei die automatisierte Datenanalyse für die Kriminalitätsbekämpfung von erheblicher Bedeutung. Auch den automatisierten biometrischen Internetabgleich bezeichnete sie als wichtiges Ermittlungsinstrument.
Unterstützung kam auch von Alexander Poitz von der Gewerkschaft der Polizei. Er verwies auf bislang unzureichende digitale Ermittlungsmöglichkeiten und bezeichnete die automatisierte technische Auswertung großer Datenmengen als notwendig. Ein klarer gesetzlicher Rahmen könne zugleich Betroffene und Ermittlungsbehörden vor Rechtsunsicherheit schützen.
Der Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf Andreas Schmidtke begrüßte ausdrücklich die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für den biometrischen Internetabgleich und die automatisierte Datenanalyse. Zugleich forderte er Nachbesserungen, um eine Datenanalyse „ins Blaue“ auszuschließen.
Deutliche Kritik äußerte dagegen Kai Kempgens vom Deutschen Anwaltverein. Die geplanten Befugnisse könnten seiner Einschätzung nach weit über eine gezielte Personenfahndung hinausgehen und umfassende Bewegungs-, Kontakt- und Persönlichkeitsprofile ermöglichen. Betroffen sein könnten dabei auch Zeugen. Er forderte deshalb eine stärkere Begrenzung der vorgesehenen Suchmöglichkeiten.
Auch der Verwaltungsrechtler Markus Löffelmann bewertete insbesondere die geplanten Regelungen zur automatisierten Datenanalyse kritisch. Diese entsprächen nach seiner Einschätzung nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Zugleich hob er die grundsätzliche Bedeutung der Digitalisierung für eine effektive und grundrechtsschonende Polizeiarbeit hervor.
Professor Markus Möstl von der Universität Bayreuth betonte dagegen die Notwendigkeit, auch im digitalen Raum Ermittlungsansätze zu sichern. Zur modernen Polizeiarbeit gehöre aus seiner Sicht auch die automatisierte Datenanalyse.
Pia Sombetzki von AlgorithmWatch lehnte die vorgesehenen Befugnisse zum biometrischen Internetabgleich und zur weiteren Datenverarbeitung grundsätzlich ab. Sie bezeichnete die Regelungen als europa- und verfassungsrechtswidrig und forderte ein gesetzliches Verbot biometrischer Massenerkennungssysteme.
Auch Diplom-Informatiker Hadmut Danisch übte deutliche Kritik an den Gesetzentwürfen und forderte eine grundlegende Überarbeitung. Gegen biometrische Fahndungsmethoden wandte er sich nicht grundsätzlich, verlangte jedoch eine praxisnähere Ausgestaltung.
Neben den Regierungsentwürfen befasste sich der Innenausschuss mit Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen zur modernen Polizeiarbeit und der Linken gegen biometrische Massenerkennungssysteme.





