
Berlin, 21.09.2026 (JPD) – Der Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland“ darf im Verfassungsschutzbericht 2024 vorläufig weiterhin als „gesichert extremistisch“ bezeichnet werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine gegenteilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin abgeändert und den Eilantrag des Vereins zurückgewiesen.
Der gemeinnützige Verein ist die deutsche Sektion des Dachverbands „European Jews for a Just Peace“. Im vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2024 wird er als Beispiel für säkularen propalästinensischen Extremismus aufgeführt und als gesichert extremistisch bezeichnet.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte dem Verein im April im Eilverfahren zunächst Recht gegeben und die weitere Bezeichnung untersagt. Auf die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland änderte der 1. Senat des OVG diese Entscheidung nun ab.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ergibt eine Gesamtschau der im Beschwerdeverfahren vorgelegten Belege, dass der Verein Bestrebungen zeigt, die durch Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden beziehungsweise gegen den Gedanken der Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind.
Damit darf die Bezeichnung im Verfassungsschutzbericht vorläufig bestehen bleiben. Der Beschluss erging im einstweiligen Rechtsschutz und ist unanfechtbar.
Aktenzeichen: OVG 1 S 45/26
Vorinstanz: VG Berlin, Beschluss vom 27.04.2026, Az. VG 1 L 787/25




