
Frankfurt am Main, 16. September 2026. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage gegen einen 26 Jahre alten irakischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland erhoben. Über die Zulassung der Anklage entscheidet der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.
Nach den Ermittlungen der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus Hessen (ZET-HE) soll der Angeschuldigte bereits als Jugendlicher ab Dezember 2014 eine militärische Ausbildung beim sogenannten Islamischen Staat absolviert und der Vereinigung einen Treueeid geleistet haben.
Anschließend soll er bis März 2017 im Irak für verschiedene Einheiten und Untereinheiten des Kriegsministeriums „Diwan al-Jund“ des IS tätig gewesen sein. Dafür soll er Geldzahlungen der Vereinigung erhalten haben.
Der Mann soll im Oktober 2022 erstmals nach Deutschland eingereist sein. Seit seiner Festnahme im März 2026 befindet er sich in Untersuchungshaft.
Bei der Identifizierung des Beschuldigten spielten nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft sogenannte „IS-Listen“ eine Rolle, die deutschen Ermittlungsbehörden vorliegen. Bereits im Juni 2026 hatte die ZET-HE gegen ein weiteres mutmaßliches IS-Mitglied Anklage erhoben, dessen Identifizierung ebenfalls auf solchen Listen beruhte. In diesem Verfahren soll die Hauptverhandlung vor dem 5. Strafsenat des OLG Frankfurt am Main am 24. September 2026 beginnen.




