
Wiesbaden, 3. August 2026 (JPD). Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – hat gegen einen 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main erhoben. Der Mann soll den Darknet-Handelsmarktplatz „Archetyp Market“ gegründet und als Administrator betrieben haben.
Zum Zeitpunkt seiner Abschaltung im Juni 2025 galt „Archetyp Market“ nach Angaben des Bundeskriminalamts als weltweit größter Onlinehandelsplatz für Betäubungsmittel, Cannabisprodukte, neue psychoaktive Stoffe und Arzneimittel. Zwischen November 2022 und der Abschaltung sollen über die Plattform rund 2,3 Millionen Bestellungen mit einem Umsatzvolumen von etwa 330 Millionen Euro abgewickelt worden sein.
Gehandelt worden seien unter anderem rund 6,9 Tonnen verschiedener Betäubungsmittel, 3,2 Millionen Pillen, 2,2 Millionen Tabs und 326 Liter flüssiger Substanzen. Das Angebot habe etwa Kokain, Heroin, Crystal Meth, Fentanyl und Crack sowie Cannabisprodukte, Arzneimittel, Dopingmittel und neue psychoaktive Stoffe umfasst.
Nach den Ermittlungen waren auf der Plattform mehr als 600.000 Kundenkonten registriert. Mehr als 3.000 professionelle Verkäufer sollen insgesamt rund 17.000 Angebote eingestellt haben. Zeitweise seien bis zu neun Moderatoren mit der Betreuung des Marktplatzes beschäftigt gewesen.
Zahlungen über Kryptowährung Monero
Der Angeschuldigte soll die strategische Ausrichtung des Marktplatzes bestimmt und dessen technische Infrastruktur bereitgestellt und gepflegt haben. Die Bezahlung erfolgte den Angaben zufolge ausschließlich über die Kryptowährung Monero. Über ein von der Plattform bereitgestelltes Treuhandsystem soll der 31-Jährige rund fünf Prozent der jeweiligen Verkaufserlöse erhalten haben.
Die ZIT wirft ihm vor, seit Juli 2020 unerlaubt mit Betäubungsmitteln und Cannabis in nicht geringen Mengen sowie mit Arzneimitteln und neuen psychoaktiven Stoffen Handel getrieben zu haben. Seit Juni 2022 soll er gemeinschaftlich und bandenmäßig mit mindestens zwei weiteren Nutzern gehandelt haben.
Durch Verkaufsprovisionen und weitere Gebühren soll der Angeschuldigte im Tatzeitraum rund 20 Millionen Euro eingenommen haben. Im Zuge der Ermittlungen wurden ihm mutmaßlich zuzuordnende Kryptowährungen, Bargeldbestände und Luxusfahrzeuge im Gesamtwert von knapp zehn Millionen Euro vorläufig sichergestellt.
Festnahme in Barcelona
Der Beschuldigte war am 11. Juni 2025 von einer Spezialeinheit der spanischen Nationalpolizei an seinem Wohnsitz in Barcelona festgenommen worden. Nach seiner Auslieferung nach Deutschland befindet er sich in Untersuchungshaft.
Die Maßnahmen waren Teil der internationalen Operation „Deep Sentinel“, die von der ZIT und dem Bundeskriminalamt koordiniert und von Europol und Eurojust unterstützt wurde.
Der bislang nicht vorbestrafte Angeschuldigte habe sich im Ermittlungsverfahren kooperativ gezeigt und eine geständige Einlassung abgegeben. Die Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Für bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht das Gesetz grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von fünf bis zu 15 Jahren vor. Im Falle einer Verurteilung kommt zudem die Einziehung der erlangten Vermögenswerte in Betracht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.



