
Frankfurt am Main, 20. August 2026 (JPD). Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat gegen vier frühere Mitarbeiter eines Bankinstituts Anklage wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall erhoben. Die Anklage wurde bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main eingereicht.
Bei den Angeschuldigten handelt es sich um zwei britische Staatsangehörige im Alter von 66 und 59 Jahren, einen 61-jährigen Deutschen und einen 60-jährigen US-Amerikaner. Sie waren im Tatzeitraum für ein Bankinstitut mit Sitz in Frankfurt am Main tätig. Zwei von ihnen arbeiteten damals in Frankfurt, zwei weitere in der Londoner Niederlassung.
Nach dem Vorwurf der Generalstaatsanwaltschaft sollen die vier Angeschuldigten im Jahr 2008 gemeinschaftlich eine Cum-Ex-Handelsstrategie entwickelt, genehmigt und umgesetzt haben.
Mehr als 20 Millionen Euro Schaden
Gegenstand der Strategie sollen Aktienkäufe des Bankinstituts mit DAX-Werten rund um den Dividendenstichtag gewesen sein. Ziel sei es gewesen, tatsächlich nicht existierende Steuerabzugsbeträge in Form von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zu generieren.
Diese weder erhobenen noch abgeführten Steuerbeträge sollen anschließend von dem Bankinstitut für sich selbst bescheinigt worden sein. Auf Grundlage der nach dem Anklagevorwurf falschen Steuerbescheinigungen sollen die Beträge im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung für das Jahr 2008 zu Unrecht angerechnet und ausgezahlt worden sein.
Dem hessischen Steuerfiskus soll dadurch ein Schaden von mehr als 20 Millionen Euro entstanden sein.
Die Planung und Überwachung der Geschäfte sollen nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft von den beiden in London tätigen Angeschuldigten gemeinsam mit einem in Frankfurt beschäftigten Angeschuldigten erfolgt sein. Der 66-jährige Beschuldigte soll die Handelsstrategie in London genehmigt haben. Dem damals in Frankfurt tätigen 60-Jährigen wirft die Anklage vor, die Geschäfte im Wesentlichen umgesetzt zu haben.
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht Frankfurt am Main entscheiden.
Noch zehn Cum-Ex-Verfahrenskomplexe anhängig
Die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt arbeitet die Cum-Ex-Verfahren in Hessen weiterhin strafrechtlich auf. Nach Angaben der Behörde wird derzeit noch in zehn umfangreichen Verfahrenskomplexen gegen insgesamt 39 Beschuldigte ermittelt.
Bislang hat die Eingreifreserve in Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften sieben Anklagen erhoben. Insgesamt zwölf Angeklagte aus verschiedenen Verfahrenskomplexen wurden von Gerichten in Frankfurt am Main und Wiesbaden verurteilt. Ein Teil dieser Entscheidungen ist bereits rechtskräftig.
Daneben wurden fünf Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Finanzinstituten abgeschlossen.



