
Karlsruhe, 15. September 2026. Die Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche Mitglieder der Vereinigung „Brigade N’Hamedu Deutschland“ festnehmen lassen. Den Beschuldigten wird Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen.
Der eritreische Staatsangehörige Merhawi A. wurde in der Nähe von Saarbrücken, der deutsche Staatsangehörige Shimangus T. in Stuttgart festgenommen. Grundlage waren Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 17. August 2026. Die Festnahmen erfolgten durch Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wurde die „Brigade N’Hamedu Deutschland“ im August 2022 gegründet. Ziel der international vernetzten Gruppierung sei der Sturz der Regierung in Eritrea gewesen. Dazu habe sie auch gewaltsame Aktionen gegen Veranstaltungen von Anhängern der eritreischen Regierung in Deutschland durchgeführt.
Dabei sollen Mitglieder der Vereinigung auch Gewalt gegen Polizeikräfte als legitimes Mittel angesehen haben. Bei Veranstaltungen der regimetreuen eritreischen Diaspora im August 2022 und Juli 2023 in Gießen sowie im September 2023 in Stuttgart kam es zu schweren Ausschreitungen. Zahlreiche Polizeibeamte und mehrere Veranstaltungsteilnehmer wurden dabei zum Teil erheblich verletzt.
Nach Darstellung der Ermittler wurden die Angriffe von Führungskräften der Gruppierung koordiniert. Angreifer hätten Schlag- und Wurfgegenstände auch gezielt gegen den Kopfbereich von Betroffenen eingesetzt.
Merhawi A. soll der Vereinigung seit August 2022 angehört und Anfang 2023 das Amt des Generalsekretärs übernommen haben. Shimangus T. soll seit November 2022 Mitglied gewesen und wenig später zum ersten Vorsitzenden geworden sein. Beide sollen maßgeblich am Aufbau der Strukturen und an der Organisation gewaltsamer Aktionen beteiligt gewesen sein.
Merhawi A. wird darüber hinaus Landfriedensbruch in zwei Fällen vorgeworfen. Er soll an den Ausschreitungen in Gießen persönlich beteiligt gewesen sein und in einem Fall eine Gruppe von Angreifern angeführt haben.
Die Beschuldigten sollen noch am Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dieser entscheidet über den Vollzug der Untersuchungshaft.





