Über 140.000 Euro Schaden: Weitere Anklagen gegen Anwalt in Oldenburg

Oldenburg, 10. September 2026 (JPD) Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen einen im Bezirk des Landgerichts Oldenburg ansässigen Rechtsanwalt weitere Anklagen erhoben. Dem Mann werden sechs Fälle gewerbsmäßiger Untreue und sechs Fälle gewerbsmäßigen Betrugs vorgeworfen. Der entstandene Schaden soll sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf mehr als 140.000 Euro belaufen.

Der Angeschuldigte soll bei der Bearbeitung zivilrechtlicher Streitigkeiten gegenüber Rechtsschutzversicherungen unzutreffende Angaben gemacht haben. Dabei soll er überhöhte Rechtsanwaltsgebühren oder tatsächlich nicht angefallene Gerichtskostenvorschüsse geltend gemacht haben. Die Versicherungen sollen daraufhin Zahlungen auf sein Kanzleikonto geleistet haben.

Zahlungen von Mandanten veruntreut

Die aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu viel gezahlten Beträge soll der Rechtsanwalt anschließend für eigene Zwecke verwendet haben. Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, zweckgebundene Zahlungen seiner Mandanten nicht weitergeleitet oder zurückgezahlt, sondern ebenfalls für sich verwendet zu haben.

Die Staatsanwaltschaft bewertet die Vorwürfe als gewerbsmäßig begangene Untreue beziehungsweise gewerbsmäßigen Betrug. Das Gesetz sieht nach Angaben der Behörde für die angeklagten Taten Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren je Tat vor.

Im Fall einer Verurteilung könnte dem Angeschuldigten zudem ein Berufsverbot drohen. Die Staatsanwaltschaft verweist darauf, dass die angeklagten Handlungen zugleich eine grobe Verletzung der beruflichen Pflichten eines Rechtsanwalts darstellen würden.

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