
Oldenburg, 5. November 2025 (JPD) – Im Fall des tödlichen Schusswaffeneinsatzes eines Polizeibeamten in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Der Vorfall ereignete sich am Ostersonntag, 20. April 2025, gegen 02:40 Uhr in der Innenstadt von Oldenburg, als ein 21-jähriger Mann getötet wurde. Nach Abschluss der Ermittlungen kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass der Polizeibeamte sich vor Gericht verantworten muss, ein vorsätzliches Tötungsdelikt jedoch nicht vorliegt.
Fahrlässige Tötung nach Putativnotwehr
Der Beamte hatte nach eigener Wahrnehmung auf einen Angriff mit einem Messer reagiert. Zum Zeitpunkt der Schussabgabe bestand nach den Ermittlungen jedoch keine tatsächliche Notwehrlage mehr (sog. Putativnotwehr). Das Opfer hatte vor der Schussabgabe lediglich Reizgas eingesetzt und versuchte, sich einer Festnahme zu entziehen. Die Staatsanwaltschaft bewertet den Irrtum des Polizeibeamten als vermeidbar, da er hätte erkennen können, dass das Opfer fliehen wollte. Die Anklage stützt sich daher auf § 222 Strafgesetzbuch, der für fahrlässige Tötung Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vorsieht.
Die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens liegt nun beim Landgericht Oldenburg, das die Umstände der Tat detailliert prüfen wird.
Stellungnahme der Innenministerin
Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens äußerte sich zum Fall: „Der Tod von Lorenz A. ist ein tragisches Ereignis, das Angehörige und die Gesellschaft tief bewegt hat. Die Anklage zeigt, dass unser Rechtsstaat funktioniert und die Ermittlungsbehörden unabhängig und rechtskonform arbeiten. Die Erhebung der Anklage ist kein Schuldspruch. Die Unschuldsvermutung gilt auch für den beschuldigten Polizisten. Das Gericht wird nun die Abläufe dieser Nacht umfassend aufarbeiten.“