Angriff am Holocaust-Denkmal: Mutmaßlicher Unterstützer vor Kammergericht angeklagt

Karlsruhe, 9. September 2026 (JPD) Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen Khalaf A. wegen Beihilfe zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung erhoben. Die Anklage wurde bereits am 21. August 2026 beim Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin eingereicht und ist inzwischen zugestellt worden. Der Beschuldigte soll einen späteren Messerangriff im Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin unterstützt haben.

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft stand Khalaf A. mit dem gesondert verfolgten Wassim Al M. in Kontakt. Dieser griff am Abend des 21. Februar 2025 im Stelenfeld des Holocaust-Denkmals in Berlin-Mitte einen Mann an und verletzte ihn lebensgefährlich. Hintergrund der Tat soll eine radikal-islamistische und antisemitische Einstellung gewesen sein.

Angeschuldigter soll Täter zur Tat ermutigt haben

Khalaf A. soll den Nachmittag vor dem Angriff gemeinsam mit Wassim Al M. verbracht und ihn dazu ermutigt haben, sein Vorhaben umzusetzen. Ihm werden deshalb Beihilfe zum versuchten Mord sowie zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen.

Wassim Al M. wurde wegen der Tat am 5. März 2026 vom Kammergericht Berlin unter anderem wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Khalaf A. befindet sich seit dem 27. Mai 2026 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft.

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