Mecklenburg-Vorpommern: Justiz schöpft 2025 rund 14,1 Millionen Euro aus Straftaten ab

Schwerin, 24. August 2026 (JPD). Die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2025 insgesamt rund 14,1 Millionen Euro an Vermögenswerten aus Straftaten abgeschöpft. Fast die Hälfte davon, rund 6,8 Millionen Euro, wurde an geschädigte Privatpersonen ausgekehrt. Weitere etwa 3,7 Millionen Euro gingen an geschädigte staatliche Institutionen.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt bezeichnete die Vermögensabschöpfung als wichtiges Mittel, um zu verhindern, dass sich Straftaten wirtschaftlich lohnen. Zugleich sprach sie sich dafür aus, die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung weiterzuentwickeln.

Dabei verwies Bernhardt auf Beratungen der Justizministerkonferenz. Nach Auffassung Mecklenburg-Vorpommerns können die derzeit geltenden Grenzen für die Offenbarung und Verwertung steuerlicher Informationen in bestimmten Fällen die Beweisführung bei der selbständigen erweiterten Einziehung erschweren.

Das Steuergeheimnis müsse grundsätzlich geschützt bleiben, betonte die Ministerin. Zugleich solle geprüft werden, ob in eng begrenzten Fällen vorhandene steuerliche Erkenntnisse für eine effektivere Vermögensabschöpfung genutzt werden könnten.

Die Justizministerinnen und Justizminister hatten deshalb die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten zu prüfen, unter welchen rechtsstaatlichen und verhältnismäßigen Voraussetzungen eine solche Nutzung möglich wäre.

Auch Generalstaatsanwältin Christine Busse hob die Bedeutung des Instruments hervor. Die von rechtskräftigen Einziehungsanordnungen erfassten Vermögenswerte bewegten sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Dies zeige die Wirksamkeit der Vermögensabschöpfung bei der Entziehung deliktisch erlangter Vermögenswerte.

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