Bundesrichter Peter Günter tritt in den Ruhestand

Karlsruhe, 31. Juli 2026 (JPD). Der Richter am Bundesgerichtshof Peter Günter ist mit Ablauf des 31. Juli 2026 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Er gehörte dem Bundesgerichtshof seit März 2010 an und war während dieser Zeit Mitglied des XII. Zivilsenats.

Günter wurde 1960 in Heilbronn-Sontheim geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer knapp einjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt trat er im August 1991 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein.

Während seiner Proberichterzeit war Günter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg tätig. Dort wurde er im Mai 1994 zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt. Im August 1997 wechselte er als Richter an das Landgericht Würzburg.

Ab Oktober 1999 war Günter hauptamtlicher Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare. Seit Mai 2004 war er zudem als verantwortlicher Ausbildungsleiter tätig. Im Oktober 2004 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Bamberg befördert. Dort gehörte er nach dem Ende seiner Tätigkeit als Arbeitsgemeinschaftsleiter verschiedenen Zivilsenaten an.

Zum 1. März 2010 wurde Günter zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seitdem gehörte er dem XII. Zivilsenat an, der insbesondere für das Familienrecht, das Betreuungsrecht und das gewerbliche Mietrecht zuständig ist.

Seit Februar 2023 war Günter stellvertretender Vorsitzender des XII. Zivilsenats und zugleich stellvertretendes Mitglied des Großen Senats für Zivilsachen. Im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vertrat er den XII. Zivilsenat seit Mai 2016 zunächst als stellvertretendes und seit Januar 2026 als ordentliches Mitglied.

Nach Angaben des Bundesgerichtshofs hat Günter während seiner mehr als 16-jährigen Zugehörigkeit zum Gericht die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats maßgeblich geprägt.

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