
Bamberg, 30. Juli 2026 (JPD). Deutsche und rumänische Ermittler haben zwei mutmaßliche Mitglieder einer international agierenden Betrügergruppe im rumänischen Râmnicu Vâlcea festgenommen. Die Männer sollen mehrere hundert Konten seriöser Fahrzeughändler übernommen und darüber mehr als 5.000 gefälschte Fahrzeugangebote veröffentlicht haben.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern und eine eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe der Kriminalpolizei Coburg ermitteln seit Januar 2026 unter anderem wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs. Nach bisherigen Erkenntnissen verschafften sich die Täter unberechtigt Zugang zu Benutzerkonten von Autohändlern auf Onlineplattformen.
Über die übernommenen Konten sollen sie gefälschte Fahrzeuginserate veröffentlicht haben. Zudem sollen sie bei tatsächlichen Fahrzeugverkäufen Rechnungen manipuliert haben. Käufer überwiesen den Kaufpreis dadurch nicht an die jeweiligen Händler, sondern auf von den Tätern kontrollierte Bankkonten in Deutschland und Spanien.
Seit September 2025 soll die Gruppierung mehrere hundert Händlerkonten übernommen haben. Der bislang bekannte Schaden bei gutgläubigen Fahrzeugkäufern beträgt nach Angaben der Ermittlungsbehörden mehr als 660.000 Euro.
Bei einem gemeinsamen Zugriff am 7. Juli 2026 nahmen rumänische Behörden einen 40 und einen 44 Jahre alten rumänischen Staatsangehörigen in Râmnicu Vâlcea fest. An den Maßnahmen waren auch zwei Staatsanwälte der Zentralstelle Cybercrime Bayern und Ermittler der Kriminalpolizei Coburg beteiligt.
Bei den Durchsuchungen stellten die Beamten Bargeld und Goldmünzen im Gesamtwert von rund 100.000 Euro sicher. Die Vermögenswerte wurden unmittelbar an die deutschen Ermittler übergeben. Beide Beschuldigten sind inzwischen nach Deutschland ausgeliefert worden und befinden sich in Untersuchungshaft.
Râmnicu Vâlcea wird wegen seiner früheren Bedeutung als Zentrum internationaler Cyberkriminalität und des Online-Betrugs häufig als „Hackerville“ bezeichnet.
Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel und die Ermittlungen zu möglichen weiteren Tatbeteiligten dauern an. Für die Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.






