Berliner wegen Schmuggels von mehr als zwei Tonnen Kokain angeklagt

Berlin, 30. Juli 2026 (JPD). Die Staatsanwaltschaft Berlin hat einen 70 Jahre alten Mann wegen des Verdachts des internationalen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angeklagt. Der Berliner soll im Jahr 2021 den Schmuggel von 2.260 Kilogramm Kokain von Südamerika nach Europa koordiniert und finanziert haben. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Landgericht Berlin I.

Nach den Ermittlungen soll der Angeschuldigte mithilfe eines verschlüsselten Telefons des Anbieters SkyECC aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Schweiz und Deutschland heraus agiert haben. Geplant gewesen sei, das Kokain mit einem Katamaran von Brasilien nach Sierra Leone zu transportieren. Dort sollte die Ladung auf ein Schleppschiff umgeladen und anschließend nach Europa gebracht werden.

Für das Geschäft soll der Mann den weiteren Beteiligten mehr als zwei Millionen Euro im Voraus gezahlt haben. Der Plan scheiterte nach Angaben der Staatsanwaltschaft jedoch an Kommunikationsproblemen. Das Schleppschiff habe den Katamaran nicht erreicht, woraufhin das mit Kokain beladene Segelboot in Richtung Brasilien zurückgekehrt sei.

Etwa 270 Kilometer vor der brasilianischen Küste setzten die dortigen Behörden den Katamaran fest und nahmen die gesamte Besatzung fest. Die Besatzungsmitglieder wurden später nach einer Anklage der brasilianischen Bundesanwaltschaft zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Gegen den Kapitän verhängte ein brasilianisches Bundesgericht eine Freiheitsstrafe von 23 Jahren und vier Monaten.

Das sichergestellte Kokain wurde inzwischen vernichtet. Der Katamaran wurde vorläufig einer brasilianischen Universität für meeresbiologische Forschungszwecke überlassen.

Der Angeschuldigte war bereits 2009 in New York wegen Rauschgiftdelikten zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin I verurteilte ihn im Jahr 2024 wegen weiterer Rauschgiftstraftaten zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Aufgrund dieses Urteils befindet er sich weiterhin in Strafhaft.

Zu den neuen Vorwürfen äußerte sich der Mann bislang nicht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Markiert:
Cookie Consent mit Real Cookie Banner