
Karlsruhe, 29. Juli 2026 (JPD). Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mehrere Nebenbestimmungen aufgehoben, die das Regierungspräsidium Freiburg einer Cannabis-Anbauvereinigung auferlegt hatte. Die Klage des Cannabis Club Pforzheim 2023 war damit erfolgreich, wie aus dem inzwischen bekannt gegebenen Urteilstenor hervorgeht.
Das Regierungspräsidium hatte dem Verein im November 2024 die Erlaubnis zum nichtgewerblichen gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis erteilt und den Bescheid im Januar 2025 geändert. Die Genehmigung war mit mehreren Auflagen verbunden.
Der Verein sollte unter anderem künftige Satzungsänderungen bereits vor ihrer Eintragung in das Vereinsregister bei der Behörde vorlegen. Zudem verlangte das Regierungspräsidium regelmäßig aktuelle Finanzberichte mit einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben sowie Angaben zu den Mitgliederzahlen. Damit sollte überprüft werden, ob der Verein nach dem Prinzip der Selbstkostendeckung arbeitet.
Eine weitere Auflage verpflichtete den Cannabis Club zur Einrichtung einer telefonischen Rufbereitschaft. Nach der Ankündigung einer behördlichen Vor-Ort-Kontrolle sollte innerhalb von höchstens 60 Minuten eine verantwortliche Person erscheinen und der Überwachungsbehörde Zugang gewähren.
Darüber hinaus erklärte das Regierungspräsidium eine Vergütung von Vorstandsmitgliedern, die über den Umfang einer geringfügigen Beschäftigung hinausgeht, für unzulässig.
Der Verein hielt die Nebenbestimmungen für rechtswidrig. Das Konsumcannabisgesetz enthalte keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die auferlegten Pflichten, argumentierte er.
Nach der mündlichen Verhandlung am Montag gab die zuständige Kammer der Klage statt und hob die angegriffenen Nebenbestimmungen auf. Nähere Einzelheiten zur rechtlichen Begründung ergeben sich erst aus den noch ausstehenden schriftlichen Entscheidungsgründen.
Aktenzeichen: 9 K 7631/24


