
Berlin, 27. Juli 2026 (JPD). Die Bundesnotarkammer sieht die Schlüsselrolle von Notarinnen und Notaren bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch eine neue Risikoanalyse der Bundesregierung bestätigt. Die Untersuchung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bescheinige Deutschland einen robusten gesellschaftsrechtlichen Rahmen, dessen tragende Säule die notarielle Mitwirkung sei.
Notarinnen und Notare müssten vor Gesellschaftsgründungen, der Übertragung von Geschäftsanteilen oder Grundstücksgeschäften zahlreiche geldwäscherechtliche Pflichten erfüllen. Dazu gehörten die Identifizierung der Beteiligten, der Abgleich mit Sanktionslisten, die Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter und die Bewertung des individuellen Geldwäscherisikos.
Auffällige Vorgänge würden an die Financial Intelligence Unit gemeldet. Von insgesamt 9.006 Geldwäscheverdachtsmeldungen aus dem Nichtfinanzsektor kamen 2025 nach Angaben der Bundesnotarkammer 6.612 aus dem Notariat. Das entspricht einem Anteil von rund 74 Prozent.
Hohes Risiko bei Übertragungen ohne notarielle Mitwirkung
Nach der Risikoanalyse steigt das Geldwäscherisiko insbesondere dort, wo Unternehmensanteile ohne notarielle Beteiligung übertragen werden können. Die Abtretung von Aktien werde ausdrücklich als Bereich mit hohem Risiko eingestuft.
Eigentums- und Kontrollverhältnisse könnten in solchen Fällen innerhalb kurzer Zeit wechseln, ohne dass die Identität der dahinterstehenden Personen überprüft werde. Dies könne Geldwäsche, Umsatzsteuerbetrug und die Umgehung von Sanktionen erleichtern.
Ein vergleichbares Risiko sieht die Bundesnotarkammer bei der Übertragung von Anteilen an grundstückshaltenden Personengesellschaften. Während der unmittelbare Kauf eines Grundstücks notariell beurkundet werden müsse, könne ein wirtschaftlich vergleichbarer Eigentümerwechsel durch die Übertragung von Gesellschaftsanteilen ohne entsprechende Kontrolle erfolgen.
Immobiliengeschäfte unterliegen umfassender Prüfung
Der Immobilienmarkt gilt der Analyse zufolge wegen der regelmäßig hohen Vermögenswerte als besonders sensibel. Bei einem Grundstückskauf müssten Notarinnen und Notare das vollständige geldwäscherechtliche Prüfprogramm durchlaufen.
Seit 2023 gilt zudem ein Barzahlungsverbot für Immobiliengeschäfte. Der Kaufpreis muss über ein Bankkonto gezahlt und der Zahlungsfluss gegenüber dem Notariat nachgewiesen werden.
Bundesnotarkammer-Präsident Dr. Markus Sikora erklärte, dort, wo das Notariat eingeschaltet sei, würden die Beteiligten identifiziert und die Vorgänge geprüft sowie dokumentiert. Ohne eine notarielle Kontrolle entstünden dagegen Lücken.
Verlässlichkeit des Handelsregisters
Auch die Verlässlichkeit des Handelsregisters beruht nach Darstellung der Bundesnotarkammer wesentlich auf der Mitwirkung der Notare. Sie identifizierten Gesellschafter und Geschäftsführer und erschwerten damit die Gründung und Nutzung von Scheingesellschaften.
Unternehmen könnten sich dadurch auf Angaben zu Existenz, Vertretungsbefugnis und Beteiligungsverhältnissen verlassen. Die Kammer sieht darin einen Vorteil für den gesamten Wirtschaftsstandort, weil aufwendige und kostenintensive Prüfungen in vielen Fällen entbehrlich seien.
Auch der Missbrauch fremder Unternehmen durch gefälschte Unterschriften und manipulierte Registereinträge werde dadurch erschwert.
Kritik an geplanter „EU Inc.“
Kritisch bewertet die Bundesnotarkammer die Pläne für eine neue europäische Gesellschaftsform im sogenannten 28. Regime. Nach dem Verordnungsvorschlag zur Einführung einer „EU Inc.“ sollen Gründung, Anteilsübertragung und Liquidation weitgehend auf Selbstauskünften beruhen.
Eine rechtssichere Identifizierung der handelnden Personen durch eine unabhängige Stelle sei demnach nicht durchgehend vorgesehen. Bei Anteilsübertragungen solle den Mitgliedstaaten eine Beteiligung von Notarinnen und Notaren sogar untersagt werden, auch wenn die Gesellschaft Grundbesitz hält.
Sikora warnte davor, eine Gesellschaftsform zu schaffen, die gerade jene Kontrollpunkte ausspare, welche die Bundesregierung in ihrer Risikoanalyse als besonders wichtig identifiziert habe.
Nach Angaben der Bundesnotarkammer kann der gesamte Lebenszyklus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Deutschland bereits digital über das Notariat abgewickelt werden. Dies umfasse die Gründung, Satzungsänderungen und die Liquidation, ohne dass auf Identitätsprüfungen oder Maßnahmen zur Geldwäscheprävention verzichtet werden müsse.






