
Gelsenkirchen, 24. Juli 2026 (JPD). Der Streit über die Kosten eines umfangreichen Polizeieinsatzes wegen eines sogenannten Stadionkletterers während der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist durch eine Mediation vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beendet worden. Der Kläger zahlt statt der ursprünglich verlangten 12.076,93 Euro einen Betrag von 7.000 Euro.
Der Mann war am 29. Juni 2024 mit einer Fotoausrüstung in einem Rucksack in das Dach des Signal Iduna Parks in Dortmund geklettert. Dadurch wurde ein größerer Polizeieinsatz ausgelöst, an dem unter anderem ein Spezialeinsatzkommando und ein Hubschrauber beteiligt waren.
Das Polizeipräsidium Dortmund verlangte anschließend die Erstattung der Einsatzkosten. Der Kläger erhob gegen den Kostenbescheid Klage, weil er nicht sämtliche geltend gemachten Aufwendungen als durch sein Verhalten verursacht ansah.
Kläger bedauert Kletteraktion
Die Beteiligten stellten das Klageverfahren ruhend und verständigten sich auf ein vertrauliches Mediationsverfahren. Dabei berücksichtigten sie nach Angaben des Gerichts auch die jeweiligen Prozessrisiken.
Der Kläger äußerte Bedauern darüber, dass sein Verhalten den Polizeieinsatz ausgelöst und bei den Stadionbesuchern Angst hervorgerufen habe. Die Aktion sei rückblickend eine „große Dummheit“ gewesen. Als sogenannter Roofer habe er lediglich ein Foto des gefüllten Stadions aufnehmen wollen.
Die Polizeibehörde nahm die Einsicht des Klägers nach Angaben des Gerichts wohlwollend auf. Zugleich habe sie deutlich gemacht, dass das unerlaubte Klettern in einem Stadiondach während eines Fußballspiels nicht folgenlos bleiben könne.
Restforderung lebt bei erneutem Verstoß wieder auf
Im Rahmen der Einigung reduzierte das Polizeipräsidium die Zahlungsforderung auf 7.000 Euro. Im Gegenzug verpflichtete sich der Kläger, künftig in ganz Nordrhein-Westfalen keine Gebäude mehr in unerlaubten Bereichen oder zu unzulässigen Zeiten zu betreten.
Verstößt er gegen diese Zusage, muss er auch den verbleibenden Teil der ursprünglichen Forderung zahlen. Die Beteiligten erklärten das Klageverfahren übereinstimmend für erledigt.
Die Veröffentlichung der Einzelheiten der Einigung sei zwischen den Beteiligten im Mediationsverfahren abgestimmt worden, teilte das Verwaltungsgericht mit.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Az. 30 I 84/26.GR


