Eifersuchtstat: Zehneinhalb Jahre Haft wegen zweifachen versuchten Mordes

München, 23. Juli 2026 (JPD). Das Landgericht München I hat einen 39 Jahre alten Mann wegen versuchten Mordes in zwei Fällen und jeweils gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte und die Geschädigte waren rund zehn Jahre lang ein Paar und haben zwei gemeinsame Kinder. Die Beziehung war nach wiederholten Übergriffen und Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz spätestens Anfang 2024 beendet. Nach den Feststellungen des Gerichts akzeptierte der Mann die Trennung jedoch nicht und spionierte seiner früheren Partnerin nach.

Am 31. Mai 2025 beobachtete er ihre Wohnung und bemerkte dort den Besuch eines weiteren Mannes. Er drang in die Wohnung ein, griff den Besucher zunächst mit Fäusten und anschließend mit einem Küchenmesser an. Danach schlug er seine frühere Partnerin und stach mehrfach auf sie ein. Als sie aus dem Gebäude flüchtete, verfolgte er sie und setzte den Angriff vor dem Haus fort. Erst das Eingreifen und die Annäherung mehrerer Anwohner verhinderten weitere Verletzungen.

Beide Geschädigten erlitten schwere Stichverletzungen. Sie befanden sich nach den Feststellungen des Gerichts jedoch nicht in akuter Lebensgefahr. Der Angeklagte war alkoholisiert, handelte aber voll schuldfähig.

Niedrige Beweggründe bei beiden Angriffen

Hinsichtlich seiner früheren Partnerin ging das Schwurgericht von direkter Tötungsabsicht aus. Tatmotiv sei ein von Eifersucht und übersteigertem Besitzdenken geprägter Gedanke gewesen, wonach kein anderer Mann die Geschädigte „haben“ sollte. Das Gericht bewertete dies als niedrigen Beweggrund.

Beim Angriff auf den weiteren Geschädigten nahm die Kammer bedingten Tötungsvorsatz an. Der Angeklagte habe den Mann nicht gekannt und ihn zum bloßen Objekt für den Abbau seiner Frustration gemacht. Auch insoweit bejahte das Gericht das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe.

Die Vorsitzende Richterin erklärte, das Schlagwort „Femizid“ sei für die juristische Einordnung wenig hilfreich. Maßgeblich sei eine präzise Prüfung des konkreten Einzelfalls.

Versuchsmilderung und Täter-Opfer-Ausgleich

Bei versuchtem Mord kann grundsätzlich auch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Die Kammer nahm jedoch eine Strafmilderung wegen des Versuchs vor. Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte sie unter anderem, dass er den objektiven Tatablauf frühzeitig durch eine Verteidigererklärung eingeräumt hatte.

Bezüglich seiner früheren Partnerin kam eine weitere Milderung wegen eines Täter-Opfer-Ausgleichs hinzu. Der Angeklagte hatte beiden Geschädigten jeweils 1.500 Euro gezahlt und weitere Zahlungen von jeweils 3.500 Euro zugesagt.

Das Urteil kann von der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I innerhalb einer Woche mit der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.

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