Cum-Ex: Landgericht München I weist 30-Millionen-Klage gegen Bank ab

München, 22. Juli 2026 (JPD). Das Landgericht München I hat eine Schadensersatzklage gegen eine Bank im Zusammenhang mit einem Luxemburger Cum-Ex-Fonds abgewiesen. Der Streitwert des Verfahrens lag bei rund 30,4 Millionen Euro.

Die Klägerin machte abgetretene Ansprüche von 19 Anlegern geltend, die sich durch ihre Investition in den Fonds geschädigt sahen. Dem Fonds lag nach Gerichtsangaben eine verbotene Cum-Ex-Struktur zugrunde. Die beklagte Bank hatte Fremdkapital bereitgestellt, mit dem das Volumen der Aktiengeschäfte erhöht wurde.

Ansprüche überwiegend nicht wirksam abgetreten

Die Klage scheiterte nach Angaben des Gerichts in der weit überwiegenden Zahl der Fälle bereits daran, dass die Ansprüche der Anleger nicht wirksam auf die Klägerin übertragen worden waren.

Soweit die Kammer von einer wirksamen Abtretung ausging, kam lediglich eine deliktische Haftung der Bank in Betracht. Die Klägerin habe jedoch die Voraussetzungen der möglichen Haftungsnormen nicht nachweisen können. Insbesondere habe es am erforderlichen Kausalzusammenhang gefehlt.

Die Entscheidung beruht auf deutschem, Schweizer und luxemburgischem Recht.

Zuständigkeit bereits rechtskräftig geklärt

Zuvor war zwischen den Parteien umstritten gewesen, ob deutsche Gerichte international zuständig sind. Das Oberlandesgericht München hatte das Landgericht München I bereits rechtskräftig für zuständig erklärt. An diese Entscheidung war die Zivilkammer gebunden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aktenzeichen: Landgericht München I, Urteil – 40 O 4474/18

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