Krankenversicherungskarte und BahnCard für Zschäpe: Bewährungsstrafe für Susann E.

Dresden, 17. Juli 2026 (JPD). Das Oberlandesgericht Dresden hat Susann E. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. In einem Fall nahm der Staatsschutzsenat zudem Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung an. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Nach Überzeugung des Gerichts überließ die Angeklagte dem NSU-Mitglied Beate Zschäpe ihre Krankenversicherungskarte für unerkannt wahrgenommene Arztbesuche und ihre BahnCard als Ausweisersatz. Zudem fuhr sie Mitglieder des NSU zur Abholung eines Wohnmobils, das beim letzten Banküberfall der Vereinigung im November 2011 eingesetzt wurde.

Bedingter Vorsatz aus zahlreichen Indizien

Der Senat sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte die Unterstützung des NSU zumindest billigend in Kauf nahm. Maßgeblich waren unter anderem ihr enges Verhältnis zu Zschäpe, die Verbindung ihres Ehemanns zu den NSU-Mitgliedern und das Verhalten des Ehepaars nach Bekanntwerden der Taten.

Bei der Strafaussetzung berücksichtigte das Gericht, dass die Angeklagte nicht vorbestraft war. Zudem fiel die außergewöhnlich lange Dauer des insgesamt 15 Jahre umfassenden Verfahrens zugunsten der Angeklagten ins Gewicht. Die Bundesanwaltschaft hatte 2024 Anklage erhoben.

Oberlandesgericht Dresden – 5 St 3/25

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