Sächsische Justiz bewältigt hohe Eingangszahlen bei sinkender Verfahrensdauer

Dresden, 15. April 2026 (JPD) Die ordentliche Gerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen hat im Jahr 2025 trotz weiterhin hoher Eingangszahlen ihre Aufgaben nach Angaben des Oberlandesgerichts Dresden in durchgehend hoher Qualität erfüllt. Präsident Dr. Leon Ross stellte den Geschäftsbericht am 14. April 2026 vor und verwies auf Fortschritte bei Digitalisierung, Nachwuchsgewinnung und Verfahrensbearbeitung. Zugleich sieht die Justiz sich vor erhebliche personelle Herausforderungen durch einen bevorstehenden Generationenwechsel gestellt.

Sächsische Justiz zwischen Digitalisierung und Personalmangel

Im Zivilrecht blieben die Eingänge beim Oberlandesgericht nahezu stabil, während sich die durchschnittliche Verfahrensdauer von 9,1 auf 7,3 Monate verkürzte. Bei den Landgerichten gingen erstinstanzliche Zivilsachen um knapp neun Prozent zurück, in der zweiten Instanz stiegen sie jedoch um rund elf Prozent. Die Amtsgerichte verzeichneten insgesamt stabile Eingangszahlen. In Familiensachen stiegen die Eingänge an den Amtsgerichten leicht, während sie am Oberlandesgericht um 6,6 Prozent zurückgingen.

Im Strafbereich blieb die Belastung bei Amts- und Landgerichten weitgehend konstant. Am Oberlandesgericht nahm die Zahl der Revisionsverfahren jedoch um fast 30 Prozent zu, während sich die Eingänge beim Ermittlungsrichter mehr als verdreifachten. Aufgrund der gestiegenen Zahl umfangreicher Staatsschutzverfahren wurde ein zusätzlicher Staatsschutzsenat eingerichtet.

Eine zentrale Herausforderung bleibt der Personalbestand. Nach Angaben der Justiz werden in den kommenden sechs Jahren rund 37 Prozent der Richterinnen und Richter in den Ruhestand treten. Derzeit sind 112 Proberichterinnen und Proberichter im Einsatz, eine deutliche Aufstockung gilt als erforderlich, um den Übergang abzusichern. Parallel wird der Nachwuchsbereich ausgebaut, nachdem im Jahr 2025 insgesamt 359 Rechtsreferendarinnen und -referendare eingestellt wurden und damit erstmals mehr als 700 Personen im sächsischen Referendariat ausgebildet werden.

Auch in den übrigen Laufbahnen bleibt der Personalbedarf hoch. Derzeit befinden sich 185 Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter sowie 166 Justizsekretäranwärterinnen und -anwärter in der Ausbildung. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren in der ordentlichen Gerichtsbarkeit insgesamt 3.882 Bedienstete tätig. Die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte wurde bis Ende 2025 abgeschlossen und soll durch den Ausbau digitaler Verfahren und Videoverhandlungen ergänzt werden.

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