Fehlende Corona-Test-Dokumentation rechtfertigt Rückforderung

Koblenz, 16. Juli 2026 (JPD). Eine Betreiberin mehrerer Corona-Teststellen muss Vergütungen in Höhe von rund 700.000 Euro an die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz zurückzahlen. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies ihre Klage gegen den Rückforderungsbescheid ab.

Die Kassenärztliche Vereinigung hatte bei einer Prüfung Auffälligkeiten in den Abrechnungen festgestellt. Die für einen bestimmten Abrechnungstag vorgeschriebene Auftrags- und Leistungsdokumentation konnte die Betreiberin nicht vollständig vorlegen. Sie führte dies auf einen irreparablen Systemausfall ihres Notebooks zurück.

Sicherheitskopien erforderlich

Nach Auffassung des Gerichts hat die Klägerin ihre Dokumentationspflichten nach der Coronavirus-Testverordnung nicht vollständig erfüllt. Ein späterer Datenverlust gehe zu ihren Lasten.

Die Betreiberin hätte durch Sicherheitskopien sicherstellen müssen, dass die Abrechnungsunterlagen dauerhaft verfügbar bleiben. Dies gelte auch dann, wenn die Dokumentation ursprünglich ordnungsgemäß erstellt worden sein sollte.

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beantragt werden.

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 7. Juli 2026 – 5 K 508/25.KO

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