Wasserschutzgebiet „Stollen Alexandria“ ist unwirksam

Koblenz, 14. Juli 2026 (JPD). Die Rechtsverordnung über das Wasserschutzgebiet „Stollen Alexandria“ im Westerwald ist unwirksam. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gab einem Normenkontrollantrag der Ortsgemeinde Höhn statt, deren Fläche zu rund 90 Prozent innerhalb des Schutzgebiets liegt.

Der ehemalige Bergwerksstollen dient seit mehreren Jahrzehnten der öffentlichen Wasserversorgung. Nachdem eine frühere Schutzgebietsverordnung ausgelaufen war, leitete die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord 2018 ein neues Festsetzungsverfahren ein. Die neue Verordnung trat im April 2024 in Kraft.

Unterlagen unvollständig und Grenzen unklar

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts weist die Verordnung bereits formelle Fehler auf. Bei der öffentlichen Auslegung hätten Erläuterungen zum Regelungsinhalt, Gutachten oder ein zusammenfassender Bericht gefehlt. Betroffene hätten deshalb das Ausmaß möglicher Einschränkungen nicht ausreichend einschätzen können.

Auch die während der Corona-Pandemie durchgeführte Online-Konsultation habe den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Unter anderem sei die Frist für Stellungnahmen nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden.

Darüber hinaus seien die in den Karten eingezeichneten Grenzen des Wasserschutzgebiets zu unbestimmt. Teilweise verliefen sie mitten durch Wohngebäude oder ohne erkennbare Markierungen quer durch Grundstücke. Eigentümer könnten daher nicht zuverlässig feststellen, welche Gebäudeteile oder Flächen den Beschränkungen unterliegen. Eine eigene kostenpflichtige Vermessung könne ihnen nicht zugemutet werden.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Juli 2026 – 1 C 10220/25.OVG

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